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Energieverbrauchskennzeichnung

Das Energieverbrauchskennzeichnungsgesetz (EnVKG) setzt die Rahmenverordnung (EU) 2017 / 1369 über die Angabe des Verbrauchs an Energie und anderen Ressourcen in deutsches Recht um. Die Kennzeichnungsverordnung zielt darauf ab, für einzelne Produktgruppen Anforderungen an eine Kennzeichnung zum Verbrauch an Energie und anderen Ressourcen festzulegen. Entsprechende Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen (vor allem Massenprodukte) sind in Form von EG- bzw. EU-Verordnungen festgelegt.
Hier ist vor allem der Handel in der Verantwortung, dass Verbraucher vor ihrer Kaufentscheidung auf vorgeschriebene Weise über den Energieverbrauch der hier betroffenden Produkte informiert werden.

Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. Auf der Website der BAM können weiterführende Informationen zu Ökodesign und Energielabel abgerufen werden.