Sie sind hier:

Störfallanlagen

Die Unfälle von Seveso und zuletzt von Hempstedt haben gezeigt, welche Gefahren von Industrie und Gewerbebetreibenden bei der Herstellung und Verwendung von gefährlichen Stoffen ausgehen können. Daher wurden die rechtlichen und technischen Regelungen zur Anlagensicherheit erlassen, die im wesentlichen in der auf der Seveso-II-Richtlinie der EU basierenden Störfallverordnung (12. BImSchV) (pdf, 68.4 KB) festgeschrieben sind. Ziel der Vorschrift ist es:

  • Anlagen, -stoff- und betriebsbezogene Gefahrenquellen systematisch zu erkennen
  • Gefährdungen von Menschen und Umwelt zu vermeiden
  • Mögliche Auswirkungen von Unfällen durch geeignete Sicherheitsmaßnahmen wirksam zu verringern.

Die Gewerbeaufsicht überprüft die Umsetzung dieser Ziele bei Betriebsbereichen, in denen bestimmte gefährliche Stoffe in größeren Mengen vorhanden sind, durch:

  • Prüfung der Anlagensicherheit im Genehmigungsverfahren
  • Prüfung von Sicherheitskonzepten
  • Urteilung interner Alarm- und Gefahrenabwehrpläne
  • regelmäßige systematische Überprüfung der störfallrelevanten Betriebsbereiche
  • Anordnungen von sicherheitstechnischen Prüfungen durch Sachverständige
  • Beratung von Betrieben über technische und organisatorische Maßnahmen
  • Untersuchung von Störfällen und Störungen des bestimmungsgemäßen Betriebes.