Die Rahmenrichtlinie 2009/125/EG (auch ErP- oder Ökodesignrichtlinie genannt) bildet den europäischen Rechtsrahmen für die Festlegung von Anforderungen an die umweltgerechte Gestaltung energieverbrauchsrelevanter Produkte. Sie wird vom Energieverbrauchsrelevante-Produkte-Gesetz (EVPG) in deutsches Recht umgesetzt. Entsprechende Anforderungen an die einzelnen Produktgruppen (vor allem Massenprodukte) sind in Form von EG- bzw. EU-Verordnungen festgelegt.
Die Hersteller bzw. Importeure in den Europäischen Wirtschaftsraum sind für die Einhaltung dieser Anforderungen verantwortlich.
In der Freien Hansestadt Bremen führt die Gewerbeaufsicht Marktkontrollen in den Rechtsgebieten EVPG und EnVKG durch. Näheres können Sie unseren jährlichen Marktüberwachungskonzept entnehmen.
Marktüberwachungskonzept im Bereich energieverbrauchsrelevante Produkte in 2025 (pdf, 292.5 KB)
Die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung (BAM) ist sowohl im EVPG als auch im EnVKG als "beauftragte Stelle" genannt. Auf der Website der BAM können weiterführende Informationen zu Ökodesign und Energielabel abgerufen werden.