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Immissionsschutz

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überwacht die Umsetzung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG) im Lande Bremen. Im Rahmen unserer Zuständigkeit bezieht sich dies insbesondere auf die luftgetragenen Emissionen von Anlagen. Verhaltensbedingte Immissionsprobleme werden von den Polizeibehörden verfolgt, während Emissionen des Verkehrs direkt in der Zuständigkeit der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung liegen.

Grundlage unserer Aufgabe

... bildet das 1974 in Kraft getretene BImSchG.

"Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen."

Schädliche Umwelteinwirkungen sind laut BImSchG definiert als "Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen". Mit zahlreichen Verordnungen und Verwaltungsvorschriften stellt das BImSchG die gesetzliche Grundlage für die Genehmigung und Überwachung von Anlagen dar, von denen Emissionen (z.B. Lärm, Staub, Schadstoffe) in die Umgebung ausgehen können. Unsere Fachaufgaben sind:

Wir bearbeiten folgende Themen:

Genehmigungen nach dem BImSchG

  • Genehmigungen und Anzeigen nach dem BImSchG werden im Land Bremen durch die Gewerbeaufsicht bearbeitet. Ausnahme sind nicht thermische Abfallbehandlungsanlagen, diese sind direkt beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu beantragen.

Vorprüfungen nach dem UVPG

  • Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Vorprüfungen nach dem UVPG werden in der Gewerbeaufsicht parallel zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. UVPG-Prüfungen sind unselbstständige Teile einer Genehmigung, d.h., sie sind nicht selbstständig anfechtbar.

Überwachung des Emissionshandels nach dem TEHG

  • Etwa 25 Großemittenten von Kohlendioxid unterliegen im Land Bremen dem Emissionshandel nach dem TEHG. Dazu müssen sie Monitoring-Konzepte erstellen, die die Berechnung des CO2-Auststoßes darstellen und Jahresberichte abgeben, die den tatsächlichen CO2-Ausstoß benennen. Beide Berichte sind von der Gewerbeaufsicht zu prüfen.

Überwachung genehmigungsbedürftiger Anlagen nach dem BImSchG
Überwachung privat betriebener Anlagen wie z.B. Kamine und Öfen
Überwachung der Emissionserklärungen nach 11. BImSchV und PRTR-Gesetz
Überwachung von Kraftstoffqualitäten
Mitarbeit bei der Bauleitplanung (Bauvorhaben, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne)