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Gefahrenschutz

Der technische und stoffliche Gefahrenschutz umfasst Tätigkeiten der Gewerbeaufsicht, die dem Schutz der Bevölkerung insgesamt dienen. Damit sollen Bürger und Bürgerinnen vor verschiedenen Gefahrenquellen, insbesondere vor ionisierende und nicht-ionisierende Strahlung und Schäden durch Spreng- oder Pyrotechnik geschützt werden.
Ionisierende Strahlung, also Röntgenstrahlung oder durch radioaktive Stoffe hervorgerufene Strahlung, kann Mensch und Umwelt schädigen Die Überwachung des Strahlenschutzrechts dient dem Schutz vor Schäden durch ionisierende Strahlung bei im Betrieb tätigen Personal, der Bevölkerung im allgemeinen und dem Schutz der Patienten bei medizinischen Anwendungen sowie der Umwelt. Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überwacht die Anwendung von radioaktiven Stoffen und den Einsatz von Röntgeneinrichtungen in der Medizin, Forschung und Industrie.
Der Schutz vor schädlichen Wirkungen nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung beim Menschen und vor UV-Strahlung ist eine weitere Aufgabe der Gewerbeaufsicht.
Außerdem kontrolliert sie den Umgang mit Sprengstoffen und pyrotechnischen Gegenständen, wie z. B. Feuerwerksartikeln und Airbags.

Die folgenden Seiten sind Teil des Aufgabengebiets Gefahrenschutz:

Aufsicht Strahlenschutz WEITER

Ionisierende Strahlen (Strahlenschutz) WEITER

Nicht-Ionisierende Strahlen (Strahlenschutz) WEITER

Pyrotechnik WEITER