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Verbraucherschutz

Verbraucherschutz begegnet uns tagtäglich nicht nur beim Einkaufen von Produkten oder bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen. Über deren Sicherheit macht man sich oft nicht allzu viele Gedanken. Vielmehr geht man davon aus, dass z. B. die Spielzeuge von Kindern, Maschinen oder Biozide sicher sind. Tatsächlich müssen Produkte von einfachen Alltagsgegenständen bis zu komplexen Maschinen sowie gefährliche Stoffe verschiedenste Sicherheitsstandards genügen, wenn sie in Europa verkauft und benutzt werden sollen.

Produkte, die in der Europäischen Union (EU) auf den Markt kommen, haben einerseits einem gleichmäßig hohen Sicherheitsniveau und den hohen Verbraucher- und Umweltschutzstandards zu entsprechen. Andererseits ist es Ziel der Europäischen Union, den Europäischen Binnenmarkt zu stärken und entsprechende Handelshemmnisse abzubauen. Herstellern, Importeuren und Händlern obliegt es in Eigenverantwortung, die in EU-Richtlinien festgeschriebenen Standards zu erfüllen.

Um das sicherzustellen verlangt die EU von den Mitgliedsstaaten eine funktionierende behördliche Marktüberwachung, um Unkenntnis, Unsicherheit und Missbrauch zu vermeiden. Marktkontrollen sind unabdingbar und werden auch von der EU-Kommission deutlich eingefordert.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen kommt dieser Forderung nach und setzt sich konsequent und kompetent für den Schutz der Verbraucher vor unsicheren Produkten ein. Dazu kontrolliert sie im Rahmen ihrer Aufsichtsfunktion Hersteller, Importeure und Händler verschiedenste elektrische und technische Geräte und Verbraucherprodukte. Des Weiteren werden im Zusammenwirken mit den Zollbehörden, anderen bremischen Marktüberwachungsbehörden als auch gemeinsam mit anderen Bundesländern und Staaten der EU systematisch die Einhaltung der Sicherheitsstandards überprüft. Ziel dieser Kontrollen ist, dass unsichere Produkte vom Markt genommen oder nachgebessert werden.

Weitere Schwerpunkte sind die Überprüfungen der Ökodesignanforderungen und Energieverbrauchskennzeichnung, um das Ziel der Energieeinsparung umzusetzen. Der Schutz von Mensch und Umwelt ist ein weiteres Ziel der Kontrollen von Chemikalien und Bioziden.

Die folgenden Seiten sind Teil des Aufgabengebiets Verbraucherschutz:

Marktüberwachung WEITER

Produktsicherheitsgesetz WEITER

Chemische Produkte WEITER

EVPG (Energieverbrauchsrelevante Produkte) WEITER

EnVKG (Energieverbrauchskennzeichnung) WEITER