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Arbeitsschutz

Der Arbeitsschutz ist von großer Bedeutung, um die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer zu gewährleisten. Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) bildet die Grundlage für den betrieblichen Arbeitsschutz und verpflichtet den Arbeitgeber dazu, Gesundheitsgefährdungen am Arbeitsplatz zu beurteilen und über notwendige Schutzmaßnahmen zu informieren. Der Fachbereich Arbeitsschutz besteht aus drei Säulen:

Allgemeiner Arbeitsschutz umfasst alle Maßnahmen des Arbeitgebers zur Verhütung von Arbeitsunfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Arbeitsgestaltung.

Technischer Arbeitsschutz bezieht sich auf die Sicherheit von Maschinen und Anlagen sowie auf die Sicherheit von Arbeitsmitteln und Werkzeugen.

Sozialer Arbeitsschutz dient u. a. dem Schutz von besonders schutzbedürftigen Arbeitnehmergruppen, wie beispielsweise Jugendlichen, werdenden Müttern und Schwerbehinderten.