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Verordnungen des Arbeitsschutzes

Fachaufgabe

Rechtsgebiete

Arbeitsschutz in Arbeitsstätten
Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)
Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)
Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher und optischer Strahlung

Arbeitsstättenverordnung

Arbeitsschutz in Arbeitsstätten

Den wesentlichen Teil unseres Lebens verbringen wir in irgendeiner Arbeitsstätte. Egal, ob im Freien oder in einem Gebäude gearbeitet wird, der Arbeitgeber muss dafür sorgen, dass seine Mitarbeiter die Arbeitsstätte nicht nur sicher betreten, verlassen und sich hierin bewegen können; er muss auch gewährleisten, dass die Arbeitsplätze menschengerecht gestaltet werden. WEITER

Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)

vom 6. März 2007 (BGBl. I S. 261), die durch Artikel 5 Absatz 5 der Verordnung vom 18. Oktober 2017 (BGBI. I S. 3584) geändert worden ist.
Mit der Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV) wurde für die physikalischen Faktoren Lärm und Vibration die "Richtlinie 2002/44/EG des Europäischen Parlaments und des Rates" vom 25. Juni 2002 über Mindestvorschriften zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer vor der Gefährdung durch physikalische Einwirkungen (16. Einzelrichtlinie im Sinne des Artikels 16 Absatz 1 der Richtlinie 89/391/EWG) in nationales Recht umgesetzt. WEITER

Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch elektromagnetische Felder (EMFV)

Infos zur neuen EMFV

Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher und optischer Strahlung

Gefährdungen von Beschäftigten durch künstliche optische Strahlung waren bisher in Deutschland durch das Arbeitsschutzgesetz und für Teilbereiche durch spezielle berufsgenossenschaftliche Vorschriften (z. B. BGV B2) und Informationsschriften (z. B. BGI 5007) abgedeckt. WEITER