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Marktüberwachung

Die Sicherheit technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukte wird durch die Gewerbeaufsicht überwacht. Dabei handelt es sich insbesondere um folgende Produktbereiche:

  • Spielzeug
  • Haushaltsgeräte
  • Beleuchtungseinrichtungen
  • Maschinen
  • Werkzeug, Arbeitsmaterial
  • Persönliche Schutzausrüstung
  • Gasverbrauchseinrichtungen
  • Einrichtungsgegenstände
  • Sport- und Freizeitgeräte, Sportboote.

Hersteller, Händler und Importeure dürfen im europäischen Wirtschaftsraum nur sichere Produkte in den Verkehr bringen, d. h. zum Verkauf bereitstellen. Sichere Produkte schützen den Benutzer vor Gesundheitsgefahren und Verletzungen und warnen ihn ausreichend vor Restgefahren. Des Weiteren müssen Belange des Umweltschutzes wie z. B. hinsichtlich Umgebungslärm, Schadstoffgehalte bei elektrischen Produkten, Energieverbrauchskennzeichnung ausreichend berücksichtigt sein.

Um dies sicherzustellen, nimmt die Gewerbeaufsicht folgende Aufgaben wahr:

  • Beratung von Herstellern und Importeuren zu Sicherheitsanforderungen und Konformitätsverfahren.
  • Kontrolle von technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten auf Messen, beim Zoll, im Handel durch Stichproben.
  • Kontrolle technischer Arbeitsmittel und Verbraucherprodukten bei Herstellern, Importeuren und Verwendern durch Stichproben.
  • Überprüfungen von Unfallmeldungen mit technischen Arbeitsmitteln und Verbraucherprodukten auf Herstellerfehler.
  • Durchführung von Maßnahmen wie z. B. Rücknahme, Untersagung und Vernichtung, um unsichere Produkte aus dem Verkehr zu ziehen.
  • Nutzung des europaweiten EU-Schnellwarnsystems RAPEX bei unsicheren Produkten und des internet-basierenden Informationsaustauschsystems ICSMS.
  • Ahndung von Ordnungswidrigkeiten wie z.B. der Missbrauch von GS-Zeichen.
  • Erfassung und Auswertung von Informationen über Mängelschwerpunkte von Produkten z. B. in Zusammenarbeit mit Verbraucherverbänden, Berufsgenossenschaften, anderen Verbraucherschutzbehörden.