Gefahrenpiktogramme gemäß CLP-Verordnung

Gefahrenpiktogramme gemäß CLP-Verordnung
Seit dem 1. Dezember 2010 müssen Stoffe beim Inverkehrbringen mit diesen neuen Gefahrenpiktogrammen gekennzeichnet werden. Für Gemische besteht noch eine Übergangsfrist bis zum 1. Juni 2015.

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