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Ordnungswidrigkeitenrecht und allgemeines und spezielles Verwaltungsrecht

Fachaufgabe

Sören Jenke

Gewerbeaufsicht des Landes Bremen
Lange Straße 119
27580 Bremerhaven

Ordnungswidrigkeiten

Zuwiderhandlungen gegen gesetzliche Vorschriften stellen in aller Regel eine Ordnungswidrigkeit dar. Das bedeutet, dass aufgrund eines festgestellten Verstoßes gegen ein Gesetz eine Verwarnung ausgesprochen oder eine Geldbuße festgesetzt werden kann. WEITER

Allgemeines und spezielles Verwaltungsrecht

regelt jedes nach außen gerichtete hoheitliche Handeln von Behörden, so auch das der Gewerbeaufsicht. WEITER