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Medizinprodukte

Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung von "aktiven" (mit Energie betriebenen) Medizinprodukten in der wirtschaftlichen Nutzung (z. B. Krankenhaus, Arztpraxis, ambulante Pflege) zuständig. Dazu zählt die Überwachung für das erstmalige Inverkehrbringen sowie die Forderungen nach regelmäßigen Überprüfungen der Geräte. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Patienten und Anwendern ist dabei maßgebend. Gefahren, die von Medizinprodukten während des Betriebes und der Anwendung ausgehen sollen vermieden oder rechtzeitig erkannt und beseitigt werden.

Unsere wichtigsten Aufgaben in Kurzform:

  • Überwachung von Betrieben und Einrichtungen, die Medizinprodukte herstellen und in den Verkehr bringen
  • Überwachung von Betreibern und Anwendern von Medizinprodukten
  • Stilllegung von Medizinprodukten bei akuten Gefährdungen
  • Bearbeitung von meldepflichtigen Vorkommnissen

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