Das Referat 30 "Technischer Arbeitsschutz und technischer Verbraucherschutz " kümmert sich um
- die Sicherheit und den Gesundheitsschutz der Beschäftigten bei der Arbeit und
- den Schutz "Dritter" (Verbraucher, Patienten, Nutzer von technischen Anlagen, Anwohnern)
in den stadtbremischen Betrieben der Leitbranchen:
- Handel
- Versicherungen
- Kreditgewerbe
- Hochschulen
- Gesundheitswesen
- Dienstleistungen
- Verwaltung
- Verkehr und Lagerei
sowie für Belange des Strahlenschutzes (einschl. Röntgenanlagen) in allen Betrieben.
Ein weiterer Schwerpunkt der Aufgaben liegt auf: