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Fachaufgabe allgemeines und spezielles Verwaltungsrecht

"Allgemeines und spezielles Verwaltungsrecht" regelt jedes nach außen gerichtete hoheitliche Handeln von Behörden, so auch das der Gewerbeaufsicht.

Die allgemein gültigen verwaltungsrechtlichen Regelungen sind im Verwaltungsverfahrensgesetz festgeschrieben. Sie stellen sicher, dass nicht unverhältnismäßig in die Rechte der Bürger eingegriffen wird. Das spezielle Verwaltungsrecht finden wir in jedem unserer Aufsicht unterliegenden Gesetzen wieder. Es beinhaltet die nach dem jeweiligen Gesetz möglichen Maßnahmen zur Überprüfung und gegebenenfalls Durchsetzung der rechtlichen Pflichten.