Die Beschaffenheit von Getränkeschankanlagen ergibt sich u.a. aus der DIN 6650 Teil 1-7, aus der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 228 "Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen" und den Arbeitsschutz-Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
Für den Betrieb greifen die Regelungen der Betriebssicherheitsverordnung über das Bereitstellen und Benutzen von Arbeitsmitteln.
Die Gewerbeaufsicht überwacht die Getränkeschankanlagen im Hinblick auf:
Sie untersucht von Schadensfällen und ordnet ggf. Maßnahmen bis zur Stilllegung bei Anlagen mit schwerwiegenden Verstößen an.
Die Überwachung erfolgt im Rahmen von Betriebsbesichtigungen, aufgrund von Informationen Dritter (Gäste, Benutzer ).