Die Beschaffenheit von Getränkeschankanlagen ergibt sich u.a. aus der DIN 6650 Teil 1-7, aus der Betriebssicherheitsverordnung, der berufsgenossenschaftlichen Regel BGR 228 "Errichtung und Betrieb von Getränkeschankanlagen" und den Arbeitsschutz-Informationen der Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten.
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Anlagen zur Lagerung oder Abfüllung von entzündliche, leichtentzündliche oder hochentzündliche Flüssigkeiten
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Unter den Sammelbegriff Druckgeräte werden Behälter ( Druckbehälter, Dampfkessel ) , Rohrleitungen, Ausrüstungsteile mit Sicherheitsfunktion und druckhaltende Ausrüstungsteile zusammengefasst.
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