Grundlage zum Schutz gegen Lärm bildet das Bundes-Immissionsschutzgesetz [ABK(BImSchG);Bundesimmissionsschutzgesetz;de]
"Zweck dieses Gesetzes ist es, Menschen, Tiere und Pflanzen, den Boden, das Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur- und sonstige Sachgüter vor schädlichen Umwelteinwirkungen zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwirkungen vorzubeugen“. Schädliche Umwelteinwirkungen im Sinne diese Gesetzes sind "Immissionen, die nach Art, Ausmaß und Dauer geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für die Allgemeinheit oder Nachbarschaft herbeizuführen".
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Rechtsgrundlage zur Beurteilung möglicher Gefährdungen ist hier die "Verordnung zum Schutz der Beschäftigten vor Gefährdungen durch Lärm und Vibrationen (LärmVibrations-ArbSchV)"
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Mitarbeit bei der Bauleitplanung
Bauvorhaben, Bebauungspläne, Flächennutzungspläne