Genehmigungen und Anzeigen nach dem BImSchG werden im Land Bremen durch die Gewerbeaufsicht bearbeitet. Ausnahme sind nicht thermische Abfallbehandlungsanlagen, diese sind direkt beim Senator für Umwelt, Bau und Verkehr zu beantragen.
Umweltverträglichkeitsprüfungen oder Vorprüfungen nach dem UVPG werden in der Gewerbeaufsicht parallel zu den Genehmigungsverfahren nach BImSchG durchgeführt. UVP-Prüfungen sind unselbstständige Teile einer Genehmigung, d.h., sie sind nicht selbstständig anfechtbar.
Etwa 25 Großemittenten von Kohlendioxid unterliegen im Land Bremen dem Emissionshandel nach dem TEHG. Dazu müssen sie Monitoring-Konzepte erstellen, die die Berechnung des CO2-Auststoßes darstellen und Jahresberichte abgeben, die den tatsächlichen CO2-Ausstoß benennen.
Beide Berichte sind von der Gewerbeaufsicht zu prüfen.