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Fachaufgabe kontaminierte Bereiche

Arbeiten in kontaminierten Bereichen sind einerseits Arbeiten zur Sanierung schadstoffbelasteter Bereiche mit dem Ziel der Beseitigung einer Umweltgefährdung, d.h. klassische Altlastensanierung. Andererseits umfasst dieser Begriff Arbeiten zum Rückbau oder zur Herstellung eines Bauwerks, die in Bereichen stattfinden, die durch Schadstoffe kontaminiert sind.
Beispielhaft seien genannt:

  • Durchführung von Erkundungsarbeiten wie Bohrungen, Sondierungen
  • Rückbau von Industrieanlagen mit kontaminierte Bausubstanz, Rohrleitungen, Tanks.
  • Aushub und Transport von kontaminierten Bodenmaterial
  • Betrieb von Aufbereitungs-/Recyclinganlagen aller Art zur Dekontamination von Boden, Bauschutt.
  • Bau- und Bohrarbeiten zur Installation und Betrieb von Anlagen zur Sanierung kontaminierten Grundwassers bzw. Bodenluft
  • Brandschadensanierung.

Üblicherweise denkt man bei Arbeitsschutz auf Baustellen an Absturzunfälle, Einsturz von Gerüsten, Verletzungen durch Geräte usw. Bei Arbeiten in kontaminierten Bereichen muss zusätzlich auch die Gefährdung durch die gesundheitsgefährdenden Stoffe berücksichtigt werden.
Generell ist der Umgang mit gefährlichen Stoffen in der Gefahrstoffverordnung geregelt, für kontaminierte Bereich ist die Technische Regel für Gefahrstoffe (TRGS524) "Sanierung und Arbeiten in kontaminierten Bereichen" aber auch die Berufsgenossenschaftliche Regel (BGR 128) "Kontaminierte Bereiche" erlassen worden, die hierzu praxisgerechte und konkrete Angaben machen. Die Gefährdungsbeurteilung bei Gefahrstoffen darf nach der Gefahrstoffverordnung nur ein Fachkundiger vornehmen, diese Forderung natürlich auch für die Arbeiten in kontaminierten Bereichen. Die BGR 128 verlangt bei der Durchführung der Arbeiten den sogenannten Altlastenkoordinator, der die besonderen Gefahren bei diesen Arbeiten und den sich daraus ergebenden Schutzmaßnahmen kennen muss.
Auch wir als Fachaufgabe haben die entsprechenden Lehrgänge zum Erwerb einer Sachkunde zum Altlastenkoordinator besucht um derartige Sanierungsmaßnahmen sachkundig und kompetent zu überwachen.