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Strahlenschutz, Medizinprodukte

Fachaufgabe

Medizinprodukte

Die Gewerbeaufsicht ist für die Überwachung von "aktiven" (mit Energie betriebenen) Medizinprodukten in der wirtschaftlichen Nutzung (z. B. Krankenhaus, Arztpraxis, ambulante Pflege) zuständig. Dazu zählt die Überwachung für das erstmalige Inverkehrbringen sowie die Forderungen nach regelmäßigen Überprüfungen der Geräte. Der Sicherheits- und Gesundheitsschutz von Patienten und Anwendern ist dabei maßgebend. Gefahren, die von Medizinprodukten während des Betriebes und der Anwendung ausgehen sollen vermieden oder rechtzeitig erkannt und beseitigt werden. WEITER

Strahlenschutz

Der Strahlenschutz dient dem Schutz des Menschen und der Umwelt vor Schäden durch radioaktive Stoffe, ionisierenden Strahlen oder Röntgenstrahlung. Für Menschen, die radioaktiven Stoffen oder Strahlung ausgesetzt sind, erhöht sich das Risiko von schweren Erkrankungen. Um das Krankheitsrisiko möglichst gering zu halten, unterliegt der Umgang mit radioaktiven Stoffen oder Geräten zur Erzeugung von Strahlung besonderen Bestimmungen.Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen überprüft die Einhaltung der Strahlenschutz- und der Röntgenverordnung am Arbeitsplatz. WEITER