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Baustellen

Arbeiter in einer Baugrube
Arbeiter in einer Baugrube

Eine Baustelle ist ein Ort, auf dem ein Bauwerk errichtet, umgebaut oder abgebrochen wird. Viele unterschiedliche Arbeiten sind in diesem Zusammenhang zu erledigen und müssen zum Teil zeitgleich und / oder auch zeitlich unabhängig ausgeführt werden. Die Möglichkeit und die Wahrscheinlichkeit von Unfallereignissen ist auf Baustellen größer, als in stationären Betriebsstätten. Die Ursachen dafür sind vielfältig und liegen z. B. in den Gefährdungen bei den eigentlichen Arbeitsausführungen selbst, den durch unterschiedliche Arbeitsaufgaben entstehenden gegenseitigen Gefährdungen und auch in weiteren organisatorischen Herausforderungen wie der Baustelleneinrichtung oder der Sicherstellung der Kommunikation auf der Baustelle.

Die Gewerbeaufsicht des Landes Bremen ist Ansprechpartnerin bei Fragen

  • zum Arbeitsschutz auf gewerblichen Baustellen
  • zur Anwendung und Umsetzung der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV)
  • zur Anwendung und Umsetzung der Verordnung über Arbeitsstätten (Arbeitsstättenverordnung - ArbStättV) auf Baustellen
  • zur Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung – DruckLV)
  • zu hochgelegenen Arbeitsplätzen im Sinne der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Verwendung von Arbeitsmitteln (Betriebssicherheitsverordnung - BetrSichV)
  • des Immissionsschutzes für von Baustellen ausgehenden Stäuben, Lärm oder Erschütterungen
  • zur Schadstoffsanierung in Gebäuden (u. a. Asbest, KMF, PAK, PCB)

Unsere Aufgabe ist die Überprüfung und Überwachung der Arbeitsschutzmaßnahmen für die auf Baustellen eingesetzten Beschäftigten im Bundesland Bremen. Das erfolgt sowohl auf Anlass (z. B. nach Meldungen oder Beschwerden) als auch eigeninitiativ in Stichprobe. Darüber hinaus gehört die Untersuchung von Arbeitsunfällen auf Baustellen in Bremen und Bremerhaven zu unserer Arbeit.

Damit Unfälle gar nicht erst passieren und Belastungen durch Baustellen für das örtlich umgebende Umfeld auf ein Mindestmaß reduziert werden, unterstützen wir bei Bauvorhaben z. B. durch Mitwirkung an Baubesprechungen oder auch vorheriger Abstimmung in Bezug auf Ausführungs- oder Organisationsfragen.

Insbesondere bei der Planung und der Durchführung von Abbruchvorhaben empfiehlt sich eine frühzeitige Abstimmung von komplexen Aufgabenstellungen wie z. B. einer Schadstoffsanierung. Damit können auch ansonsten erst im Bauverlauf auftauchende Probleme durch z. B. unzureichende Schutzmaßnahmen für Beschäftigte oder das Umfeld vermieden werden. Erhöhter Zeitaufwand, ungeplante Stillstände, nachträglich benötigte Schutzmaßnahmen und häufig nicht unerhebliche Mehrkosten können dadurch vermieden werden.

Für Bauherren, Arbeitgeber, Beschäftigte und Bürger:innen sind wir für konkrete Fragestellungen oder Nachfragen erreichbar. Darüber hinaus können wir mit Ausnahme datenschutzrelevanter Inhalte allgemeine Auskünfte z. B. zu rechtlichen Anforderungen und Umsetzungsmöglichkeiten von Schutzmaßnahmen geben.

Die für uns bestehende Verpflichtung zum Datenschutz gilt auch für den umgekehrten Fall – nämlich dafür, dass Personen, die uns bestimmte Vorkommnisse oder Geschehen melden, die Weitergabe Ihrer Daten nicht befürchten müssen. Für die Bearbeitung eingehender Meldungen in unserem Hause und für eventuelle Rückfragen werden jedoch Ihr Name und eine Möglichkeit zur Kontaktaufnahme (möglichst eine Telefonnummer) benötigt.

Anonyme Beschwerden können in aller Regel nicht oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden, sodass das störende Anliegen ggf. nicht oder nur stark verspätet abgestellt wird.